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Neuigkeiten aus der Branche

05.09.2024 · Telematikinfrastruktur (TI)

KBV unterstützt Praxen umfassend bei der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Zur Einführung der ePA ab 2025 bietet die KBV umfassende Unterstützung für Praxen, einschließlich Informationsmaterialien, Videos und Online-Fortbildung. Start in Modellregionen ist Januar 2025.

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Alles Wichtige in Kürze!

Wir helfen Ihnen bei der Umstellung

  • Prüfung

    der gesetzlich geforderten Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) in Ihrer Praxis.

  • Bewertung

    ob Ausnahmen für bestimmte Fachgruppen existieren, falls einige TI- Anwendungen nicht relevant sind (z. B. für Psychologische Psychotherapeuten).

  • Grundverständnis

    für TI-Pauschale schaffen, um Auszahlungsmodalitäten und erforderliche Nachweise bei den Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu beantragen.

  • Sicherstellung

    dass die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der TI-Anwendungen erfüllt sind.

  • Termine und Fristen

    um die Umstellung im Auge zu behalten, um Verzögerungen zu vermeiden.

Unser News-Archiv

05.09.2024 · Praxisnews

Qualitätssicherung in der Psychotherapie: Testphase startet in Nordrhein-Westfalen

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29.08.2024 · Telematikinfrastruktur (TI)

ePA für alle: Neuer Standard für Ihre Gesundheitsdaten ab Januar 2025

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29.08.2024 · Praxisnews

Geringer Anstieg der Einnahmen für Vertragsärzte und Psychotherapeuten im zweiten Quartal 2023

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Häufig gestellte Fragen

WARUM – gibt es neue Pauschalen und Preise?

Das Bundesministerium für Gesundheit hat, geltend ab 01. Juli 2023, eine neue Festlegung, hinsichtlich der Finanzierung der den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten der Telematikinfrastruktur, veröffentlicht.

Genau Informationen zu der Digitalisierung im Gesundheitswesen durch das BGM finden Sie hier.

WAS – hat sich für Sie verändert?

Ab sofort werden die Kosten für die TI (Telematikinfrastruktur) für Ihre Praxen oder Institute:

  • in monatlichen Pauschalen erstattet (keine Einmalpauschalen mehr) und

  • abhängig von 2 Faktoren berechnet.

Die tatsächliche Höhe Ihrer monatlichen Erstattungspauschale richtet sich nach:

  • dem Anschlussdatum Ihres Konnektors bzw. Ihrem Umzug ins Rechenzentrum und

  • der Anzahl der im PVS hinterlegten Pflichtmodule.

Wichtig: Um ein Anrecht auf den Erhalt der TI-Pauschalen zu haben müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

  • Anschluss an die Telematikinfrastruktur (per Konnektor oder direkt im Rechenzentrum)

  • Vorhandensein folgender Komponenten & Dienste:

    • Kartenterminal mit gSMC-KT

    • HBA

    • SMC-B

    • NFDM/ eMP

    • ePA2

    • KIM-Adresse

    • eArztbrief*

    • eRezept (ab Januar 2024)**

    • eAU**

* gilt für Psychologische Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeut ab März 2024

**für Psychologische Psychotherapeut:innen sowie Kinder- und Jugendpsychotherapeut:innen nicht notwendig

WELCHE – Erstattungspauschale gilt für mich?

Wenn Sie bereits wissen, ob und welche Kriterien sie erfüllen, können Sie ganz einfach über unseren Rechner Ihre Erstattungspauschale ermitteln.

WANN – müssen die Kriterien erfüllt sein?

Die Umsetzung der Anforderungen kann im Laufe des aktuellen Abrechnungsquartals erfolgen. Der Nachweis kann im Zuge der Quartalsabrechnung gegenüber der zuständigen KV erfolgen.

WIE – weise ich meine Berechtigung nach und erhalte meine künftigen Erstattungen?

Der Nachweis für das Anrecht auf eine der 3 TI-Pauschalen erfolgt mittels einer Vorlage bzw. Eigenerklärung Ihrer zuständigen KV. Sobald diese Vorlagen verfügbar sind, wird der Anbieter Ihres Praxisverwaltungssystem Sie dabei sicherlich unterstützen.

Die Auszahlung der Pauschalen durch Ihre zuständige KV erfolgt, sobald die KV wiederum Ihre Abrechnung ggü. der KBV vollzogen hat. Das Prozedere ab 2023 ist wie folgt:

Der GKV muss seine Sammelrechnung an die Krankenkassen erstmalig zum 20. Oktober 2023 (für Q3 2023) erstellen. Die Zahlung an die KVen findet erstmalig zum 20. Dezember 2023 statt. Anschließend erhalten Sie Ihre erste Auszahlung, dann rückwirkend zu den Quartalen.

WAS – ist nun zu tun?

Für Sie gibt es aktuell keine direkte Handlungsnotwendigkeit. Ihr PVS-Hersteller arbeitet im Hintergrund bereits daran die notwendigen Kriterien für die TI-Pauschale technisch abzubilden und Ihnen ein entsprechenden Abrechnungsmodell anzubieten.

Die entsprechenden Informationen und Anmeldungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der bekannten Praxisverwaltungssysteme.

WER – kann mir bei meinen Fragen weiterhelfen?

Ihr Ansprechpartner für alle Themen ist in erster Linie der Anbieter Ihres Praxisverwaltungssystems. Die PVS-Hersteller arbeiten bereits mit Hochdruck daran Sie mit allen wichtigen Informationen zu versorgen.

Zusätzlich kann Sie Ihre zuständige Kassenärztliche Vereinigung mit allgemeinen Informationen versorgen.

Zählen die neuen TI-Pauschalen für alle Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen?

Die neuen Pauschalen gelten für alle Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen in den Praxen, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind bzw. wurden.

Sind alle TI-Fachmodule für Psychotherapeut:innen notwendig?

Nein, nicht alle TI-Fachmodule sind für Psychotherapeut:innen verpflichtend. Das bedeutet der eArztbriefs, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das elektronische Rezept (eRezept) sind von der TI-Pauschale ausgenommen.

Was ist eine KIM-Adresse?

Die KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ermöglicht einen schnellen und sicheren Datenaustausch zwischen allen Akteuren des Gesundheitswesens. Miteinander kommunizieren können die Nutzer dabei über spezielle KIM-E-Mail-Adressen im sicheren Netz der Telematikinfrastruktur (TI).

Woher bekomme ich eine KIM-Adresse?

Beantragt werden kann die KIM-Adresse bei einem KIM-Anbieter, oft über den jeweiligen Anbieter des Praxisverwaltungssystems (PVS).

Was kostet mit eine KIM-Adresse?

Die Kosten können variieren, je nachdem wo Sie die KIM beantragen/ worüber Sie diese beziehen. Sie können eine KIM bspw. über einen dezidierten KIM-Anbieter beziehen. Manche PVS-Anbieter inkludieren die KIM bereits in den regulären Funktionsumfang und es entstehen keine weitere Kosten. Ein Beispiel für ein PVS-Angebot, inkl. KIM, finden Sie hier. Bitte beachten Sie hier die korrekte Wahl Ihrer TI-Pauschale.

Welche Daten benötige ich für die Konfiguration von KIM?

Wenn Sie ein PVS nutzen, welches die KIM-Funktion schon mitbringt, werden alle benötigten Daten aus ihrem PVS generiert.

Ich habe eine KIM-Adresse bei einem anderen Anbieter und möchte wechseln.

Bitte prüfen Sie die Vertragslaufzeit Ihrer KIM-Adresse. Diese liegt in der Regel zwischen zwei und zwölf Monaten. Sie können Ihre KIM-Adresse bei dem Anbieter kündigen und eine neue KIM-Adresse (bspw. über ihr PVS) beantragen. Alternativ können Sie auch die "alte Adresse" bestehen lassen und über ihr PVS eine zusätzliche beantragen. Bitte beachten Sie, dass hier ggf. Zusatzkosten auf Sie zukommen, wenn Sie 2 KIM-Adressen bei verschiedenen Anbietrn nutzen.